Es können alle Vereine und Vereins-Abteilungen Mitglied werden, die eine von unserer Organisation abgedeckte Sportart betreiben. Darüber hinaus können alle natürlichen Personen Mitglied des RIV NRW werden. Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft: ordentliche Mitglieder und außerordentliche Mitglieder
... können nur Vereine bzw. Vereinsabteilungen werden. Ordentliche Mitglieder haben bei der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Die Berechnung der Stimmenanzahl hängt ab von der Mitgliederzahl: bis 50 -> 1, 51 bis 100 -> 2, 101 bis 200 -> 3, ab 201 -> 4 Stimmen.
... sind alle anderen Vereine, natürlichen Personen. Sie besitzen ebenfalls ein Stimmrecht.
Die Satzung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: