Jugendschutz

Prävention und Intervention

Der RIV NRW ist sich seiner besonderen Verantwortung seinen Mitgliedern gegenüber bewusst. 

Er verpflichtet sich, einen sicheren und respektvollen Umgang der Verbandsmitglieder untereinander zu gewährleisten.

Der RIV NRW setzt Maßnahmen um, die eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten von jungen Menschen ermöglichen und die auf jede Art von körperlichem und seelischem Wohlbefinden ausgerichtet sind.

Insbesondere setzt der Verband Maßnahmen zum Jugendschutz und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt um. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist in der Satzung (Satzung RIV NRW, § 24 Bekämpfung von sexueller Gewalt) festgeschrieben.

Ein vertrauensvolles Miteinander ist genauso Ziel des Verbands wie die Förderung des Roll- und Inlinesports.

 

 

Ansprechpartner

Marwin Heitsch
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