Ein paar Regeln...
Satzung
Die Mitgliedschaft im RIV-NRW ist in unserer Satzung in den Abschnitten
9. Mitgliedschaft
10. Beendigung der Mitgliedschaft
11. Rechte der Mitglieder
12. Pflichten der Mitglieder
sowie den dazugehörigen Unterpunkten beschrieben und geregelt.
Mitglieder
Es können alle Vereine und Vereins-Abteilungen Mitglied werden, die eine von unserer Organisation abgedeckte Sportart betreiben. Darüber hinaus können alle natürlichen Personen Mitglied des RIV werden. Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft:
- ordentliche Mitglieder
- außerordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
... können nur Vereine bzw. Vereinsabteilungen werden. Ordentliche Mitglieder haben bei der Hauptversammlung ein Stimmrecht. Die Berechnung der Stimmenanzahl hängt ab von der Mitgliederzahl:
bis 50 -> 1, 51 bis 100 -> 2, 101 bis 200 -> 3, ab 201 -> 4 Stimmen.
Außerordentliche Mitglieder
... sind alle anderen Vereine, natürlichen Personen. Sie besitzen ebenfalls ein Stimmrecht.
Satzung
Die Satzung des RIV-NRW wurde auf der letzten Mitgliederversammlung geändert. Sie steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
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Satzung2021.pdf 362 KB