Ein paar Regeln...

Mitglieder

Es können alle Vereine und Vereins-Abteilungen Mitglied werden, die eine von unserer Organisation abgedeckte Sportart betreiben. Darüber hinaus können alle natürlichen Personen Mitglied des RIV werden. Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft: ordentliche Mitglieder und außerordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder

... können nur Vereine bzw. Vereinsabteilungen werden. Ordentliche Mitglieder haben bei der Hauptversammlung ein Stimmrecht. Die Berechnung der Stimmenanzahl hängt ab von der Mitgliederzahl: bis 50 -> 1, 51 bis 100 -> 2, 101 bis 200 -> 3, ab 201 -> 4 Stimmen.

Außerordentliche Mitglieder

... sind alle anderen Vereine, natürlichen Personen. Sie besitzen ebenfalls ein Stimmrecht.

Satzung

Die Satzung des RIV-NRW wurde auf der letzten Mitgliederversammlung geändert. Sie steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.